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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19   

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https://dejure.org/2020,26443
LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19 (https://dejure.org/2020,26443)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.07.2020 - 8 Sa 430/19 (https://dejure.org/2020,26443)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 8 Sa 430/19 (https://dejure.org/2020,26443)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 1b BetrAVG
    Außerordentliche Kündigung - Krankheitsandrohung

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, §§ ... 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 11 Abs. 4 Satz 2 ArbGG, §§ 133, 157 BGB, §§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 139 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 4, 7 KSchG, §§ 253 Abs. 1, 167 ZPO, § 314 BGB, § 240 StGB, § 253 StGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 106 GewO, § 295 ZPO, § 139 ZPO, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 611a Abs. 1 BGB, § 177 Abs. 1 BGB, § 179 Abs. 1 BGB, § 130 Abs. 1 BGB, §§ 525, 264 ZPO, § 615 Satz 1 BGB, § 288 Abs. 5 BGB, § 12a ArbGG, § 533 Nr. 1 und 2 ZPO, §§ 267, 525 ZPO, §§ 1b Abs. 2 Satz 1, 1b Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 242 BGB, § 1b Abs. 5 Satz 2 BetrAVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Androhung einer Erkrankung - fristlose Kündigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Außerordentliche fristlose Kündigung bei Drohung mit Krankmeldung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Krankmeldung rechtfertigt außerordentliche Kündigung!

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Androhung von Krankschreibung rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Androhung von Krankmeldung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wer dem Chef mit Krankschreibung droht kann fristlose Kündigung riskieren!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mit Krankmeldung gedroht: fristlose Kündigung wirksam!

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19
    War der Arbeitnehmer bei der Ankündigung künftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten bereits arbeitsunfähig, so wiegt die Drohung mit weiterer Krankschreibung allerdings weniger schwer und rechtfertigt in der Regel keine außerordentliche Kündigung (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 23; BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - zu II 1 a der Gründe; ErfKo/Niemann 20. Auflage BGB § 626 Rn. 157).

    Inwieweit der behauptete Stress des Klägers Krankheitswert hatte, blieb nach dem Vortrag des Klägers unklar (vgl. dazu BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 30), zumal sich das vorgelegte ärztliche Attest ausdrücklich auf den 14. Mai 2019 bezog.

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19
    Ebensowenig stehen dem Kläger Verzugspauschalen aus § 288 Abs. 5 BGB zu, weil diese Norm von der Spezialregelung des § 12a ArbGG verdrängt wird (BAG 28. November 2019 - 8 AZR 293/18 - Rn. 20; BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 23 ff.).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19
    (a) Im Ausgangspunkt zutreffend erinnert der Kläger zwar daran, dass eine Weisung mit dem alleinigen Inhalt, ein Personalgespräch zwecks Vertragsaufhebung zu führen, nicht vom Weisungsrecht aus § 106 GewO umfasst ist, weil sie keinen hinreichenden Bezug zur Erbringung der Arbeitsleistung aufweist (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 17).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19
    So hat es das BAG beispielsweise auch für zulässig erachtet, dass das Gericht nach Ausspruch einer Verdachtskündigung bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Wirksamkeit der Kündigung wegen erwiesener Tat ausgehen dürfe, selbst wenn der Arbeitgeber sich hierzu nicht ausdrücklich auf eine erwiesene Tat gestützt hat (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 39).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19
    War der Arbeitnehmer bei der Ankündigung künftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten bereits arbeitsunfähig, so wiegt die Drohung mit weiterer Krankschreibung allerdings weniger schwer und rechtfertigt in der Regel keine außerordentliche Kündigung (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 23; BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - zu II 1 a der Gründe; ErfKo/Niemann 20. Auflage BGB § 626 Rn. 157).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19
    Nur bei Vorliegen erschwerender Umstände kommt auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht (BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 19 f.).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19
    Das ist der Fall bei wiederholten bewussten und nachhaltigen Verletzungen der Arbeitspflicht (BAG 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 293/18

    Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19
    Ebensowenig stehen dem Kläger Verzugspauschalen aus § 288 Abs. 5 BGB zu, weil diese Norm von der Spezialregelung des § 12a ArbGG verdrängt wird (BAG 28. November 2019 - 8 AZR 293/18 - Rn. 20; BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 23 ff.).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19
    Als stärkste Form der Vertragsverletzung bildet die sog. Arbeitsverweigerung als Hauptpflichtverletzung einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund (KR/Fischermeier 10. Aufl. BGB § 626 Rn. 459 mwN; BAG 14. Februar 1978 - 1 AZR 76/76 - zu 8 der Gründe).
  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83

    Kein Mutterschaftsurlaub für Väter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19
    Ausnahmsweise kann bereits eine einmalige Vertragsverletzung den nachhaltigen Willen erkennen lassen, den arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen zu wollen, etwa wenn der Vertragsbruch vom Arbeitnehmer angekündigt und bereits im Vorfeld vom Arbeitgeber die Kündigung diesbezüglich angedroht wurde (vgl. BAG 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - [kein Mutterschaftsurlaub für Väter]).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

  • BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 772/94

    Verhältnis Kündigungsschutzklage - allgemeiner Feststellungsantrag; beschränkte

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2021 - 5 Sa 319/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Drohung mit Krankschreibung - Interessenabwägung

    Diese verbietet es, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 22, juris = NZA 2009, 779; BAG, Urteil vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16, juris = ZTR 2004, 161; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2020 - 8 Sa 430/19 - Rn. 111, juris = ArbRB 2021, 40; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Februar 2017 - 6 Sa 1758/16 - Rn. 37, juris = AE 2017, 125; LAG Hamm, Urteil vom 14. August 2015 - 10 Sa 156/15 - Rn. 35, juris = PflR 2015, 848).
  • LAG Köln, 10.10.2023 - 4 Sa 22/23

    Fristlose Kündigung; Annahmeverzug; böswilliges Unterlassen anderweitigen

    Zugleich wird durch die Pflichtverletzung das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit und Loyalität des Arbeitnehmers in schwerwiegender Weise beeinträchtigt, so dass in einer solchen Erklärung regelmäßig auch ohne vorausgehende Abmahnung ein die außerordentliche Kündigung an sich rechtfertigender verhaltensbedingter Grund zur Kündigung liegt (BAG 12.03.2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 23; 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - zu II 1 a der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 21.07.2020 - 8 Sa 430/19 - Rn. 111 f., zitiert nach juris; ErfK/Niemann 23. Aufl. § 626 BGB Rn. 157 mwN) .
  • LAG Köln, 30.08.2022 - 4 Sa 803/21

    Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen; Androhung einer Krankschreibung;

    Auch bei tatsächlich bestehender Erkrankung ist es dem Arbeitnehmer aufgrund des Rücksichtnahmegebots verwehrt, die Krankheit und ein sich daraus ergebendes Recht, der Arbeit fern zu bleiben, gegenüber dem Arbeitgeber als "Druckmittel" einzusetzen, um den Arbeitgeber zu einem vom Arbeitnehmer gewünschten Verhalten zu veranlassen (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 24, juris = NZA 2009, 779; LAG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2020 - 8 Sa 430/19 - juris).
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